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Aufsteiger und Absteiger
1. Die Meister der Bezirksklasse der vier Bezirke des SHV werden in die für sie zutreffende Staffel der Landesliga aufgenommen.
Die Zweitplatzierten Mannschaften der Bezirke I + II (Nord) spielen in 2 Relegationsspielen 1 weiteren Aufsteiger in die LL aus. Die Zweitplatzierten Mannschaften der Bezirke III + IV (Süd) spielen in 2 Relegationsspielen 1 weiteren Aufsteiger in die LL aus.
§ 40 Absteiger
1. Der Tabellenletzte einer jeden Liga/Staffel/Klasse steigt in die darunter liegende Spielklasse ab.
2. Wird die Mannschaftszahl einer Liga/Staffel/Klasse bei den Männern oder Frauen überschritten, weil infolge Abstiegs oder aus sonstigen Gründen Mannschaften aus höheren Klassen aufgenommen werden müssen, steigen auch der Vorletzte, ggf. Drittletzte und der Viertletzte ab. Ist die Mannschaftszahl auch bei vier Absteigern noch überschritten, spielt die Liga/Staffel/Klasse in der folgenden Runde mit einer erhöhten Mannschaftszahl. Nach Ablauf der Spielrunde mit erhöhter Mannschaftszahl wird die Liga/Staffel/Klasse durch vermehrten Abstieg wieder auf die Mannschaftszahl zurückgeführt.
3. Die laut Tabellenstand ermittelten Absteiger, steigen mit Ausnahme des Tabellenletzten nicht ab, wenn die Zahl der Absteiger durch die gemäß § 38 als Absteiger geltenden Mannschaften erreicht wird.
4. Die laut Tabellenstand ermittelten weiteren Absteiger steigen nicht ab, wenn durch Nichtabgabe der Teilnahmeerklärung nach § 3 Mannschaften ausscheiden.
§ 41 Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Männer
1. Der Meister steigt in die Baden–Württemberg – Oberliga auf.
§ 42 Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Männer
1. Die Landesliga ist zweigeteilt, in eine Staffel mit der Zusatzbezeichnung Nord (M-LL-N) und eine Staffel mit der Zusatzbezeichnung Süd (M-LL-S).
2. Über die jeweilige jährliche Zusammensetzung der Staffeln entscheidet die TK, wobei die Vereine der Bezirke Rastatt und Offenburg-Schwarzwald in der Regel in der Nordstaffel spielen, die Vereine der Bezirke Freiburg-Oberrhein und Hegau-Bodensee in der Südstaffel. Sollte sich bei der Einteilung nach Bezirken ein Überhang an Mannschaften in einer Staffel ergeben, gilt folgendes:
a) Vereine aus den Bezirken Offenburg-Schwarzwald können freiwillig in die Staffel M-LL-S wechseln. Vereine des Bezirks Freiburg-Oberrhein können freiwillig in die Staffel M-LL-N wechseln.
Ein solcher Wechsel ist dem zuständigen Staffelleiter bis spätestens eine Woche nach Beendigung einer Meisterschaftsrunde schriftlich mitzuteilen.
b) Die freiwillig wechselnden Vereine können nach einer Saison wieder in ihre angestammte Staffel wechseln, wobei sie den allgemeinen Bestimmungen unterworfen sind.
b) Will kein Verein die Staffel freiwillig wechseln, erfolgt die Einteilung der Staffel nach geographischen Gesichtspunkten anhand der voraussichtlichen Reisekilometer der einzelnen Vereine nach einem PC-Routenplaner.
3. Die Meister der M-LL-N und M-LL-S steigen in die Südbaden-Liga auf.
Die beiden Tabellenzweiten ermitteln in 2 Relegationsspielen den Sieger, der dann gegen den ersten Nichtabsteiger der MSBL in 2 Relegationsspielen um den Verbleib bzw. Aufstieg in die Südbadenliga spielt. Sollte es zu vier Absteigern aus der M-SBL kommen, spielt der Sieger der Spiele der Tabellenzeiten der M-LL gegen den Viertletzten der M-SBL um den Verbleib bzw. den Aufstieg in die Südbadenliga. Verzichtet einer der Meister auf sein Aufstiegsrecht oder kann er nicht aufsteigen, geht das Aufstiegsrecht an die Nächstplatzierten dieser Staffel bis maximal dem Drittplatzierten. Die Relegationsspiele bestreiten in diesem Fall die Nächstplatzierten bis maximal dem Vierplatzierten.
4. Sollten nach Anwendung von Ziff. 3 weniger als zwei Aufsteiger feststehen, entscheidet die TK über einen etwaigen weiteren Aufstieg.
5. Ergibt sich durch Auf– und Abstieg eine ungerade Mannschaftszahl, wird ein weiterer Absteiger durch Relegationsspiele ermittelt, um die Mannschaftszahl zu erreichen.
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